Liebe Tennisfreunde!
Da wir in den neuen Statuten (Vorlage vom Innenminsterium) leider einen Passus im §13 Absatz 2 drinnen haben, der für die weitere Verwendung einer Bankomatkarte und des Onlinebanking hinderlich ist, müssen wir diesen Punkt in unseren Statuten ändern.
Dazu braucht es eine außerordentliche Generalversammlung. Diese findet am 14.03.2025 um 19 Uhr im Clubhaus statt.
Hier die notwendige Änderung:
ALT:
§ 13: Besondere Obliegenheiten einzelner Vorstandsmitglieder
(2) Das im Vorstand hierfür bestimmte Vorstandsmitglied vertritt den Verein nach außen. Schriftliche Ausfertigungen des Vereins bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Unterschriften von zwei Vorstandsmitgliedern, in Geldangelegenheiten (Vermögenswerte, Dispositionen) bedarf es ebenfalls der Unterschriften zweier Vorstandsmitglieder. Rechtsgeschäfte zwischen Vorstandsmitgliedern und Verein bedürfen der Zustimmung eines weiteren Vorstandsmitglieds.
NEU:
§ 13: Besondere Obliegenheiten einzelner Vorstandsmitglieder
(2) Das im Vorstand hierfür bestimmte Vorstandsmitglied vertritt den Verein nach außen. Schriftliche Ausfertigungen des Vereins bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Unterschrift von einem dafür bestimmten Vorstandsmitglied, in Geldangelegenheiten (Vermögenswerte, Dispositionen) bedarf es der Unterschrift des dazu bestimmten Vorstandsmitgliedes. Rechtsgeschäfte zwischen Vorstandsmitgliedern und Verein bedürfen der Zustimmung eines weiteren Vorstandsmitglieds.
mit sportlichen Grüßen
Euer Vorstand